Viele Kolleg:innen rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapie ab, das sind dann 100 € pro 50 min. Sitzung. Dies ist auch der Satz, den ich Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfestelle in Rechnung stelle.
Bei Selbstzahlung handhabe ich das anders. Sie zahlen, was Ihnen die Zusammenarbeit wert ist. Allerdings gibt es einen Mindestbetrag von 45 €, darunter würde ich draufzahlen, da Kosten für den Raum, Telefon, Steuern etc. anfallen. Und das möchte ich nicht. Darüber hinaus aber bestimmen Sie, was Sie zahlen. Dies geht aber nur dann, wenn Sie gesetzlich versichert sind, da ich mit gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr abrechne.